Die Neutralität, die NATO und der Demos

Reflexionen über den Rang der Neutralität und eines allfälligen NATO-Beitritts in der Normenhierarchie der Bundesverfassung

Autor/innen

  • Peter Bußjäger Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck

DOI:

https://doi.org/10.15203/4164.vol53.2024

Abstract

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche unmittelbaren rechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten dem Volk an der Beibehaltung wie der Abschaffung der Neutralität zukommen können. Zwar stellt die Neutralität nach weitgehend herrschender Meinung in der Staatsrechtslehre kein sogenanntes Bauprinzip der Bundesverfassung dar, dessen Beseitigung zwingend einer Volksabstimmung bedürfte. Dennoch gibt es verschiedene Optionen einer unmittelbaren Beteiligung der Stimmberechtigten, aber auch anderer Personen an einer Entscheidung über die Zukunft der Neutralität. Dabei wird auch die Frage beleuchtet, inwieweit die Neutralität nicht bereits durch die Beteiligung Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ausgehöhlt ist, die sich ihrerseits zumindest partiell auf die Zustimmung des Bundesvolks zum EU-Beitritt stützen kann. Schließlich wird diskutiert, wie ein allfälliger NATO-Beitritt verfassungsrechtlich zu beurteilen ist und welche Mitwirkungsrechte den Stimmberechtigten dabei zukämen.

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Veröffentlicht

2024-05-15