Zur Leistungsfähigkeit des EU-Konvents

Autor/innen

  • Josef Melchior

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.934.vol34iss3

Schlagwörter:

Europäische Union, Konvent, Verfassung, Demokratie, Effizienz, Handlungsfähigkeit

Abstract

Der Artikel untersucht die Problemlösungsfähigkeit des EU-Konvents im Hinblick auf die Fragen von Demokratie, Effizienz und Handlungsfähigkeit. Dabei wird zwischen einer inhaltlichen und einer prozessualen Dimension der Leistungsfähigkeit unterschieden. Als Maßstab für deren Beurteilung werden die politischen Vorgaben des Laeken-Mandates und die Operationsweise von Regierungskonferenzen herangezogen. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass sich der EU-Konvent im Rahmen der Vorgaben des Mandates bewegt hat, wobei seine Beiträge zur Problemlösung als inkrementelle Weiterentwicklungen der Konstitutionalisierung der EU mit einigen wenigen Innovationen qualifiziert werden. Die Vorlage eines einheitlichen Verfassungsentwurfes wird als besondere Leistung des EU-Konvents gewürdigt, die sich aus spezifischen Merkmalen der Operationsweise des Konvents erklärt, die ihn von Regierungskonferenzen unterscheiden.

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